Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist eine besondere Art des Verfahrens, bei der die Geschäftsführung im Amt bleibt und selbst weiter handelt, ohne dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
Unser Leistungsspektrum deckt das gesamte Eigenverwaltungsverfahren ab.
Entweder unterstützen wir Sie durch einen unserer erfahrenen Sanierungsgeschäftsführer (CRO – Chief Restructuring Officer).
Oder wir begleiten die Eigenverwaltung als vom Gericht bestellter Sachwalter.