Insolvenzrechtliche Beratung von Unternehmen

Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter sowie Gläubiger in allen Bereichen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechtes

z.B. bei der Abwehr von Haftungsansprüchen oder Anfechtungsansprüchen oder der Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten.