30. April 2021
Amtsgericht Paderborn hebt Insolvenz in Eigenverwaltung auf
Paderborn-Lippstadt Airport ist erfolgreich saniert
Der Paderborn-Lippstadt Airport ist jetzt nachhaltig saniert. Die Rückkehr in den regulären Geschäftsbetrieb zum 1. Mai wird möglich, nachdem das Amtsgericht Paderborn die Insolvenz in Eigenverwaltung nach nur sieben Monaten aufgehoben hat.
Das Amtsgericht Paderborn hat die Insolvenz in Eigenverwaltung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH zum 1. Mai aufgehoben. Damit kehrt der Paderborn-Lippstadt Airport nun, vollständig entschuldet und finanziell nachhaltig aufgestellt, in die eigenständige Geschäftsführung zurück.
Geschäftsführer bleibt Dr. Marc Cezanne, der seit 2013 das Unternehmen leitet. Dr. Yorck T. Streitbörger als Generalbevollmächtigter und Stefan Meyer vom Lübbecker Büro der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als der Sachwalter haben ihre Aufgaben zur Sanierung mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgreich erfüllt.
Gesellschafter der neu aufgestellten Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH sind die Kreise Paderborn (77,94 %), Soest (12,26 %), Hochsauerlandkreis und Höxter mit jeweils 3,92 % sowie die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (1,57 %) und die IHK Lippe zu Detmold (0,39 %). Die Stadt Bielefeld ist seit dem 1. Januar ausgeschieden, hat ihre Anteile an den Kreis Paderborn abgegeben und zahlte diesem einmalig 2,5 Millionen Euro. Die Kreistage der Kreise Gütersloh und Lippe haben beschlossen, mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens rückwirkend zum 1. Januar ebenfalls als Gesellschafter auszuscheiden. Die genannten Beteiligungsverhältnisse entsprechen der Verteilung vorbehaltlich der Umsetzung der Beschlüsse.
Die Gläubiger haben ihren Beitrag zur Sanierung vor allem mit der Zustimmung zu einer Insolvenzquote von 25 Prozent geleistet. Auch die Belegschaft trug einen großen Teil der Last durch ihre Verkleinerung von ehemals 165 auf nur noch 64 Beschäftige. Den ausgeschiedenen Mitarbeitern konnte mit großer Unterstützung der Gesellschafter entweder ein neuer Arbeitsplatz oder der Wechsel in eine attraktiv ausgestattete Transfergesellschaft angeboten werden, sodass der Arbeitsplatzabbau so sozialverträglich wie möglich gestaltet wurde.
Für Christoph Rüther, Landrat des Kreises Paderborn und Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, geht der Blick nun nach vorne: „Die Aussichten sind positiv! Vor uns liegt jede Menge Arbeit, aber wir haben gute Voraussetzungen, um die Zukunft für unseren heimischen Flughafen entsprechend zu gestalten. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die einen hervorragenden Job für den Paderborn-Lippstadt Airport und somit für den Kreis Paderborn und die Region gemacht haben.“
„Wir freuen uns sehr, dass die Neuaufstellung in nur sieben Monaten geglückt ist“, sagt Streitbörger über die bundesweit einzigartige Sanierung eines vormals verlustreichen Airports. „Als erster Regionalflughafen in Deutschland hat sich der Paderborn-Lippstadt Airport aus eigener Kraft und nachhaltig neu aufgestellt.“ Meyer fügt hinzu: „Alle Beteiligten haben in diesem Verfahren mit Pioniercharakter hervorragend zusammengearbeitet und dafür gesorgt, dass die Region ihren vollwertigen Flughafen behält, dem infrastrukturell eine hohe Bedeutung zukommt.“
Flughafen-Geschäftsführer Cezanne hofft für den Sommer darauf, dass mehrere Fluggesellschaften den Paderborn-Lippstadt Airport nutzen werden. Selbst für den Fall, dass sich die Corona-Krise noch eine Weile hinziehen sollte, sei der Flughafen finanziell solide aufgestellt. „Wir haben so vorsichtig geplant, dass die finanziellen Mittel auch bei etwas länger als erwartbar anhaltenden Einschränkungen des Flugverkehrs ausreichen würden.“ Der Paderborn-Lippstadt Airport sei zurück und werde bleiben. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Wirtschaft und Urlaubsreisende ihrem Heimatflughafen weiterhin die Treue halten.“
21. März 2021
Insolvenz in Eigenverwaltung mit Dr. Yorck T. Streitbörger als Generalbevollmächtigter
Bund der Steuerzahler lobt Flughafen-Sanierung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH mit dem langjährigen Geschäftsführer Dr. Marc Cezanne, Dr. Yorck T. Streitbörger als Sanierungsgeschäftsführer und Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als Sachwalter findet Lob von einer Stimme, wie sie wohl qua Amt kaum kritischer sein könnte: Matthias Warneke, Wissenschaftlicher Leiter am DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V. schreibt in der jüngsten Ausgabe der verbandeigenen Zeitschrift Der Steuerzahler unter dem Titel Ein Reformkonzept zugunsten der Steuerzahler, die aktuelle Neuaufstellung des Paderborn/Lippstadt Airport sei im Kontext der Krise deutscher Regionalflughäfen „ein Lichtblick“.
> Originalversion (PDF) mit freundlicher Genehmigung des DSi
29. Januar 2021 - Pressemitteilung
Wichtigster Meilenstein auf dem Weg zur Sanierung erreicht
Gläubiger billigen Plan für Paderborn-Lippstadt Airport
Paderborn, 29. Januar 2021 – In der bundesweit einzigartigen Sanierung des Paderborn-Lippstadt Airport durch Insolvenz in Eigenverwaltung ist der wichtigste Meilenstein erreicht. Die Gläubigerversammlung hat den Insolvenzplan angenommen, demzufolge auch mit stark reduziertem Personal ein vollwertiger Flughafen fortbestehen soll.
Das Amtsgericht Paderborn hatte die Gläubiger der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH zum 29. Januar geladen, um den Insolvenzplan zu erörtern und zur Abstimmung zu stellen. Das Votum der Gläubigerversammlung war einstimmig: Alle teilnehmenden Gläubiger haben den Vorschlag angenommen. Das Amtsgericht hat den Plan noch während des Termins bestätigt.
Im nächsten Schritt wird nun die Insolvenzquote verteilt und anschließend die Insolvenz in Eigenverwaltung schnellstmöglich aufgehoben. Die Sanierung kann, so der Generalbevollmächtigte Dr. Yorck T. Streitbörger vom Bielefelder Büro der überregionalen Wirtschaftskanzlei Streitbörger, „innerhalb der nächsten Wochen abgeschlossen werden.“ Der Paderborn-Lippstadt Airport hätte sich dann in der aktuellen Krise „als erster Regionalflughafen in Deutschland aus eigener Kraft, in nur einem halben Jahr seit Beginn des Insolvenzverfahrens, nachhaltig neu aufgestellt und würde in den regulären Geschäftsbetrieb zurückkehren.“
Die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH war mit Antrag vom 22. September 2020 ins zunächst vorläufige Eigenverwaltungsverfahren gestartet. Das Amtsgericht Paderborn hatte dann am 1. Dezember 2020 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet sowie den Insolvenzplan am 21. Dezember geprüft und für zulässig befunden. Die größten Gläubiger sind die Sparkasse Paderborn und die Kommunale Zusatzversorgungskasse (KVW) aus Münster sowie die Bundesagentur für Arbeit.
Der jährliche Zuschuss der Gesellschafter wird nach der Sanierungsplanung von vormals bis zu fünf Millionen Euro jährlich auf maximal 2,5 Millionen Euro sinken. Der Zuschuss ist kein Verlustausgleich, sondern finanziert die hoheitlichen Aufgaben eines vollwertigen Flughafens, der eine Betriebsplicht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erfüllen muss. Ein Großteil dieser Mittel sichert, dass die Betriebsfeuerwehr jederzeit einsatzbereit ist.
Die Belegschaft muss von vormals 170 auf rund 65 Beschäftigte schrumpfen, wovon 45 auf die Feuerwehr entfallen. Die Feuerwehrleute werden zukünftig neben den Bereitschaftsdiensten auch Aufgaben der Bodenverkehrsdienste übernehmen. Ohne den harten personellen Einschnitt wäre die Sanierung nicht möglich und die Regelinsolvenz mit drohender Stilllegung unabwendbar gewesen. Das verbleibende Personal reicht aus, um anstelle von zuletzt 700.000 Fluggästen vor der Krise bis zu 300.000 Fluggäste im Jahr zu bewältigen. Dieser Ansatz folgt der erwarteten Marktentwicklung bei Flugreisen in den Planungen der Geschäftsführung. Sollten die Passagierzahlen des für die Region bedeutenden Regionalflughafens darüber hinaus steigen, könnte sich der Flughafen den Plänen nach darauf einstellen.
Der seit 2013 amtierende Geschäftsführer des Unternehmens Dr. Marc Cezanne leitet den Flughafen auch während des Eigenverwaltungsverfahrens und, laut Insolvenzplan, ebenso danach. Ihm zur Seite steht während der Insolvenz in Eigenverwaltung der Generalbevollmächtigte (Sanierungsgeschäftsführer) Dr. Yorck T. Streitbörger. Im Eigenverwaltungsverfahren gibt es keinen „Insolvenzverwalter“; einen solchen sieht nur die Regelinsolvenz vor. Die Kanzlei Streitbörger hat den Insolvenzplan erstellt und in den letzten Monaten mit den einzelnen Gläubigergruppen abgestimmt, um so die Weichen für die Zustimmung zu stellen. Der vom Gericht eingesetzte Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH überwacht gemäß dem Insolvenzrecht die Geschäftsführung und wahrt die Gläubigerrechte. Neben dieser vorrangigen Aufgabe haben er und sein Team die Anstrengungen für die Sanierung und den Erhalt des Regionalflughafens Paderborn-Lippstadt Airport nach Kräften aktiv unterstützt.
Der Plan sieht eine feste und einheitliche Insolvenzquote von 25 Prozent für die Gläubiger vor. Bei einer Zerschlagung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH in einer Regelinsolvenz hingegen, wie sie nun vermieden wurde, hätte nach den Berechnungen des Insolvenzplans wegen erheblicher Abwicklungskosten überhaupt keine Quote an die Gläubiger gezahlt werden können und es wären sämtliche Arbeitsplätze verloren gegangen. Auch ein Verkauf des Geschäftsbetriebs im Ganzen erwies sich als nicht gangbar. Keiner von 110 angesprochenen möglichen Investoren hat ein verwertbares Angebot eingereicht. Der Sanierungsgeschäftsführer Dr. Yorck T. Streitbörger betrachtet den von ihm eingereichten Insolvenzplan als „die mit Abstand beste Lösung für die Gläubiger, für die Arbeitnehmer und für die Region.“
Der Sachwalter Stefan Meyer sagt zu der Abstimmung: „Das ist ein schönes Ergebnis für die 65 Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz behalten können, für die Gläubiger, die eine deutlich überdurchschnittliche Quote erhalten und für die Wirtschaft und Bevölkerung in der Region, die ihren geliebten Heimatflughafen behalten.“
„Es hat sich gelohnt, dass wir unser Schicksal in die eigene Hand genommen haben“, freut sich der Flughafen-Geschäftsführer Dr. Marc Cezanne. „Wir sind sehr froh darüber, dass bereits viele Mitarbeiter, auch mit Unterstützung der Kreise und Kommunen, neue Arbeitsstellen gefunden haben.“
Weiterer Hintergrund
Die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH war nicht zahlungsunfähig, als das Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung begann. Vielmehr nutzte die frühzeitige Neustrukturierung Möglichkeiten der Sanierung, solange dafür noch genügend Zeit war und noch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Mit dem Verfahren hat die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft die Chancen der Insolvenzordnung zum Erhalt der Infrastruktur „Flughafen“ in der Region und von rund 65 Arbeitsplätzen genutzt. Für jene Arbeitnehmer, deren Arbeitsstellen verloren gehen mussten, ist bestmöglich gesorgt. Es gab intensive Anstrengungen, sie in neue Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, was in vielen Fällen auch gelungen ist. Darüber hinaus wurde den Mitarbeitern der Wechsel in eine finanziell gut ausgestattete Transfergesellschaft angeboten. Solche „BQG Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften“ haben das Ziel, Arbeitnehmer wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Auch während der Restrukturierungen bleibt „PAD“ ein Verkehrsflughafen im 24-Stunden-Betrieb für Flugzeuge bis zur Kategorie E, was einer Boeing 777 entspricht. Fluggäste und andere Kunden des Flughafens erfahren durch die Umstrukturierungen keinerlei Einschränkungen. Der zurzeit stark reduzierte Flugverkehr und geschlossene Gastronomie im Terminal sind keine Folge der Insolvenz in Eigenverwaltung, sondern der Corona-Pandemie.
Gesellschafter der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH sind die Kreise Paderborn (62,26 %), Soest (12,26 %), Gütersloh und Lippe mit je 7,84 %, Hochsauerlandkreis und Höxter mit je 3,92 % sowie die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (1,57 %) und die IHK Lippe zu Detmold (0,39 %). Die Stadt Bielefeld ist seit dem 1. Januar ausgeschieden, hat ihre Anteile an den Kreis Paderborn abgegeben und zahlt einmalig 2,5 Millionen Euro an den Kreis Paderborn. Die Kreise Gütersloh und Lippe verhandeln mit dem Kreis Paderborn über ihren Ausstieg und dessen Konditionen. Den Finanzbedarf für die Sanierung haben die Gesellschafter abgesichert.
Der Betriebsrat und die komba gewerkschaft, welche die Feuerwehrleute des Flughafens vertritt, haben sich bereits am 6. November 2020 mit der Geschäftsführung, dem Generalbevollmächtigten und dem Sachwalter auf die Einzelheiten geeinigt. Die verbleibende Belegschaft arbeitet ohne Lohnabschläge weiter. Sie durchläuft zurzeit diverse Schulungen, um neu verteilte Aufgaben flexibel bewältigen zu können. Rund 40 der nicht Übernommenen sind dem Angebot der Geschäftsführung gefolgt, im Rahmen des mit dem Betriebsrat bereits vereinbarten Sozialplans in die Transfergesellschaft zu wechseln, die sie für bis zu zwölf Monate bei der Suche nach neuen Beschäftigungsverhältnissen unterstützt und Angebote zur Weiterbildung unterbreitet.
Auch während der Insolvenz in Eigenverwaltung erhalten alle Beschäftigen volle Bezüge. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte von September bis November 2020 Insolvenzgeld in voller Höhe. Seit dem Dezember kommt die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH für die vollen Löhne und Gehälter auf.
Dass der Paderborn-Lippstadt Airport mit der Insolvenz in Eigenverwaltung keineswegs „abgewickelt“, sondern für eine finanziell stabile Zukunft aufgestellt wird, zeigen auch Sachinvestitionen. So hat die Flughafenfeuerwehr während des laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung drei neue, aus Kostengründen gebrauchte Löschfahrzeuge zum Preis von rund 500.000 Euro erhalten, um auch bei reduziertem Personalstamm und Übernahme anderer Aufgaben ihrer Mitarbeiter im Flughafenbetrieb weiterhin 24 Stunden am Tag innerhalb von 180 Sekunden an jedem Ort des weitläufigen Flughafengeländes einsatzbereit zu sein. Der Neuaufstellung der Feuerwehr dient auch der Umbau eines Hangars zum Feuerwehrstützpunkt mit Ruheräumen, der eine weitere Investition in die Zukunft von rund 500.000 Euro bedeutet.
06. November 2020 - Pressemitteilung
Einigung mit Betriebsrat und Gewerkschaft setzt einen Meilenstein
Flughafen Paderborn-Lippstadt wird neu aufgestellt
Paderborn, 06. November 2020 – Mit der Unterzeichnung eines Sozialplans und eines Tarifvertrags ist jetzt ein Meilenstein in der Sanierung des Flughafens Paderborn-Lippstadt erreicht. Die Geschäftsführung und der Sanierungsgeschäftsführer einigten sich am Freitagvormittag mit dem Betriebsrat und der maßgeblichen Gewerkschaft auf die Eckpunkte eines nachhaltigen Weiterbetriebs des Airports.
Der Flughafen Paderborn/Lippstadt durchläuft seit dem 22. September ein vorläufiges Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung. Der sorgfältig geplante Neustart soll den Flughafen bis Ende März 2021 nachhaltig stabil aufstellen. Auch während der Umstrukturierungen bleibt „PAD“ ein Verkehrsflughafen im 24 Stunden-Betrieb für Flugzeuge bis zur Kategorie E, was einer Boeing 777 entspricht. Fluggäste und andere Kunden des Flughafens erfahren durch die Umstrukturierungen keinerlei Einschränkungen. Der zurzeit stark reduzierte Flugverkehr und geschlossene Restaurants im Terminal sind keine Folge des Verfahrens, sondern der Corona-Pandemie.
Die Geschäftsführung mit Dr. Marc Cezanne an der Spitze verbleibt auch während der Insolvenz in Eigenverwaltung im Amt. Ihm zur Seite steht für den Zeitraum des Verfahrens der Generalbevollmächtigte (Sanierungsgeschäftsführer) Dr. Yorck Streitbörger von der Wirtschaftskanzlei Streitbörger, Bielefeld. Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH schützt als der vorläufige Sachwalter die Interessen der Gläubiger. Zu diesen zählen unter anderen die Sparkasse Paderborn, die Kommunale Zusatzversorgungskasse (KVW) aus Münster und die Bundesanstalt für Arbeit. Der Gläubigerausschuss hat seine Arbeit aufgenommen.
Die Belegschaft muss von vormals 170 auf rund 65 Beschäftigte reduziert werden. Ohne diesen Einschnitt wäre die Sanierung nicht möglich und die Regelinsolvenz mit drohender Stilllegung unabwendbar.
Der Betriebsrat und die komba gewerkschaft, die vor allem die Feuerwehrleute des Flughafens vertritt, haben sich am 6. November mit der Geschäftsführung, dem Generalbevollmächtigten und dem vorläufigen Sachwalter auf die Einzelheiten geeinigt. Die verbleibende Belegschaft arbeitet ohne Lohnabschläge weiter. Sie durchläuft zurzeit diverse Schulungen, um in der Neuverteilung von Aufgaben optimal einsetzbar zu sein. 65 der nicht Übernommenen können im Rahmen des mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplans in eine Transfergesellschaft wechseln, die sie für bis zu zwölf Monate bei der Suche nach neuen Beschäftigungsverhältnissen unterstützt und Angebote zur Weiterbildung unterbreitet. Die Gehälter werden in Höhe von 60 bis 67 % von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt und durch den Flughafen aufgestockt. Mit acht Personen, die bereits neue Beschäftigung gefunden haben, wurden Aufhebungsverträge geschlossen. 17 Betroffene sind auf der Basis von Teilzeitverträgen als „Aushilfen“ beschäftigt und werden deshalb nicht in die Transfergesellschaft übernommen. Die komba gewerkschaft hat, ebenfalls am 6. November, den Tarifvertrag unterzeichnet, der für die Feuerwehr 24-Stunden-Dienste mit Ruhezeiten regelt.
Dass der Flughafen mit der Insolvenz in Eigenverwaltung nachhaltig neu aufgestellt wird, zeigt sich auch in Investitionen, die während der Neustrukturierung getätigt werden. So hat die Flughafenfeuerwehr bereits drei größere, aus Kostengründen gebrauchte Löschfahrzeuge zum Preis von rund einer halben Million Euro erhalten, um auch bei reduziertem Personalstamm und Übernahmen anderer Aufgaben im Flughafenbetrieb einsatzbereit sein zu können. Die alten Feuerwehrfahrzeuge sollen in Zahlung gegeben werden, was die Kosten noch einmal um mehr als die Hälfte reduzieren würde. Ein bestehender Hangar wird für rund eine halbe Million Euro zur neuen Feuerwehrwache mit Ruheräumen umgebaut. Eine weitere Zukunftsinvestition ist ein Hubliftfahrzeug für mobilitätseingeschränkte Passagiere, die bisher über Flugzeugtreppen an und von Bord getragen werden.
Die Neustrukturierung im Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung (Planinsolvenz) ist kein „Problem“, sondern eine große Chance für den Erhalt der Infrastruktur „Flughafen“ für die Region und von rund 65 Arbeitsplätzen, die in einer Regelinsolvenz verloren gegangen wären. Für die nicht übernommenen Mitarbeiter/innen ist bestmöglich gesorgt. Auch sie würden durch eine Regelinsolvenz sehr viel härter getroffen.
Der nächste Meilenstein bei der Sanierung des Flughafens soll Anfang Dezember erreicht sein. Der Generalbevollmächtige wird dann dem Amtsgericht Paderborn einen mit dem Sachwalter und dem Gläubigerausschuss abgestimmten Insolvenzplan vorlegen, über den die Gläubigerversammlung im Januar abstimmen wird.
Weiterer Hintergrund
Bisherige Gesellschafter sind die Kreise Paderborn (56,38 %), Soest (12,26 %), Gütersloh und Lippe (je 7,84 %), Hochsauerlandkreis und Höxter (je 3,92 %), Stadt Bielefeld (5,88 %) sowie die IHK Bielefeld (1,57 %) und IHK Detmold (0,39 %). Die Stadt Bielefeld scheidet aus, gibt ihre Anteile an den Kreis Paderborn ab und zahlt einmalig 2,5 Millionen Euro an den Kreis Paderborn. Die Kreise Gütersloh und Lippe verhandeln mit dem Kreis Paderborn über ihren Ausstieg und dessen Konditionen. Das bereits beschlossene Ausscheiden der Stadt Bielefeld und die möglichen Ausstiege der Kreise Lippe und Gütersloh gefährden den Sanierungsplan nicht. Im Gegenteil, die vereinbarten und noch zu vereinbarenden Zahlungen helfen, den Flughafen zu sanieren. Die Umstrukturierung ist mit bis zu 12,5 Millionen Euro ausgestattet, welche die Gesellschafter abgesichert haben.
Nach der Sanierung soll das verbleibende Personal anstatt vormals 700.000 nunmehr bis zu 300.000 Flugpassagiere im Jahr abwickeln können. Diese Ziffer folgt der erwarteten Marktentwicklung bei Flugreisen. Sollten die Passagierzahlen darüber hinaus steigen, kann auch der zusätzliche Bedarf gewährleistet werden. Dies würde durch vermehrte Einnahmen aus dem erhöhten Passagieraufkommen finanziert. Der jährliche Zuschuss der Gesellschafter sinkt nach der Sanierung von vormals bis zu fünf Millionen Euro jährlich auf maximal 2,5 Millionen Euro im Jahr, wie sie das EU-Beihilferecht auch zulässt. Der Zuschuss ist kein Verlustausgleich, sondern finanziert die Infrastruktur für die hoheitlichen Aufgaben eines Flughafens, der unter anderem auch eine Betriebsplicht für die Region umfassen.
Mit diesem Plan nimmt der Flughafen Paderborn/Lippstadt sein Schicksal selbst in die Hand und nutzt die Insolvenz in Eigenverwaltung als große Chance, den bereits vor der Corona-Krise finanziell herausgeforderten Airport für die Zeit danach solide betreiben zu können. In Aussicht gestellte
Mittel des Bundes und der Länder würden somit nicht zur Rettung eines Flughafens, sondern zur Stärkung eines von Grund auf sanierten Unternehmens verwendet.
22. September 2020 - Pressemitteilung
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Paderborn-Lippstadt Airport stellt Weichen für Unternehmenssanierung
Paderborn, 22. September 2020 – Dr. Marc Cezanne hat heute in seiner Funktion als Geschäftsführer der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Damit steht das in den vergangenen Monaten ausgearbeitete Sanierungskonzept vor seiner Umsetzung. Dem heimischen Airport wird so eine positive Zukunftsperspektive eröffnet.
„Insbesondere aufgrund massiv rückläufiger Flugbewegungen infolge der Corona-Krise ist eine umfangreiche Unternehmenssanierung notwendig geworden“, so Dr. Cezanne. „Tatsächlich liegen die aktuellen Passagierzahlen um 85 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraumes und es wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern, bis die Passagierzahlen wieder annähernd das Vorkrisen-Niveau erreichen.“
Aber auch bereits vor der aktuellen Krise reichten die Erlöse des Flughafens nicht aus, um die Betriebs- und Investitionskosten zu decken. Der Verlust im Jahr 2019 führte zu einem Liquiditätsabfluss, der aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben in dieser Höhe nicht durch die kommunalen Gesellschafter kompensiert werden durfte (siehe dazu Hintergrundinformationen am Ende dieser Pressemitteilung).
Konsens ist, dass die Flughafengesellschaft in Zukunft nur bestehen kann, wenn die Kostenstrukturen an die zu erwartenden Erlöse angepasst werden.
Flughafen soll Status eines Verkehrsflughafens mit Flugsicherung behalten
In dem Sanierungskonzept ist vorgesehen, dass der Paderborn/Lippstadt Airport den Status eines Verkehrsflughafens mit Flugsicherung behält und weiterhin 24 Stunden am Tag in Betrieb sein wird. Angesichts der geringeren Flugbewegungen ist es jedoch kaufmännisch nicht vertretbar, die Kapazitäten für die Flugzeugabfertigung im bisherigen Umfang vorzuhalten.
Leider muss massiv Personal abgebaut werden. Daher laufen bereits Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen möglichst sozialverträglichen Abbau von Arbeitsplätzen. Einbezogen wurden außerdem die Gewerkschaften zum Abschluss eines Tarifvertrages, um einen 24 Stunden-Dienst für die Flughafenfeuerwehr einführen zu können. Dieser ist unverzichtbarer Bestandteil der Sanierung.
Eine allgemeine Reduzierung der Kapazitäten für die Flugabfertigung bei uneingeschränkter Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit wird wesentlich zur Kostensenkung beitragen. Dies bedeutet aber nicht, dass zukünftig geplante Flüge abgewiesen werden.
Sobald der Bedarf wieder zunimmt, wird es möglich sein, die Infrastruktur des Flughafens sukzessive bis zu ihrer Kapazitätsgrenze von deutlich mehr als 1 Mio. Passagieren jährlich auszulasten.
Sanierungsexperte zum Generalbevollmächtigten ernannt
Das Amtsgericht Paderborn hat dem Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung stattgegeben. Vorausgegangen war die Bestellung eines erfahrenen Sanierungsexperten zum Generalbevollmächtigten des Flughafens. Diese Funktion übernimmt der Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Yorck Streitbörger. Mit seiner Unterstützung kann das Management die eingeleitete Restrukturierung fortsetzen und das Unternehmen im Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung finanziell neu aufstellen. Ein Baustein ist hier das von der Arbeitsagentur gezahlte Insolvenzgeld. Dadurch sind die Löhne und Gehälter der 167 Mitarbeiter bis einschließlich November bereits gesichert.
Der Rechtsanwalt Stefan Meyer von der Kanzlei PLUTA wurde vom zuständigen Amtsgericht Paderborn zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Auch der vorläufige Sachwalter Meyer wird sich in seiner ersten Stellungnahme im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für den Erhalt des Verkehrsflughafens als wichtiges Infrastrukturelement in OWL einsetzen.
Finanzierungskonzept liegt vor
Ein Finanzierungskonzept für die mit der Insolvenz in Eigenverwaltung verbundenen Sanierungskosten liegt bereits vor. Vorgesehen sind unter anderem Zahlungen der Gesellschafter. Dies sind die Landkreise Paderborn, Soest, Gütersloh, Lippe, Hochsauerland, Höxter, die Stadt Bielefeld sowie die Industrie- und Handelskammern Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe. Derzeit befinden sich die Gesellschafter in einem engen Austausch über die zukünftige Eigentümerstruktur und die Beteiligung an den Sanierungskosten.
„Die Insolvenz in Eigenverwaltung und die in diesem Rahmen erfolgende Sanierung wird keine negativen Auswirkungen auf Fluggäste und Flughafennutzer haben. Die Sanierungsmaßnahmen dienen vielmehr dazu, den für die Region wichtigen Flughafenstandort langfristig zu sichern. Gleichzeitig wird die finanzielle Belastung der Anteilseigner und damit der Städte und Kommunen deutlich gesenkt.“ so Dr. Streitbörger.
Zu unterscheiden sei zwischen den einmaligen Sanierungskosten im Rahmen eines Insolvenzplans und den laufenden Betriebskosten. Letztere müssten zwingend gesenkt werden, weil die EU-Kommission bislang nur Betriebsbeihilfen von 2.5 Mio. EUR jährlich genehmigt hat. Es wurde zwar ein Antrag gestellt, diese Beihilfen auf 5 Mio. EUR jährlich zu erhöhen, aber selbst dieser Betrag würde nicht mehr ausreichen, um die laufenden, coronabedingt noch einmal deutlich gestiegenen Verluste zu decken. Selbst wenn also die Gesellschafter des Flughafens bereit wären, höhere laufende Kosten zu tragen, so wäre dies beihilferechtlich unzulässig. Kosteneinsparungen sind somit zwingend notwendig.
Hintergrundinformationen – Leitlinien für staatliche Beihilfen
Zum Hintergrund nachfolgend einige Auszüge aus einer Mitteilung der EU-Kommission zu „Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (2014/C 99/03)“.
Wenngleich die Flughäfen in der Union noch vorrangig in öffentlichem Eigentum stehen und vom Staat betrieben werden, ist derzeit eine zunehmende Beteiligung privater Unternehmen zu beobachten. Im vergangenen Jahrzehnt sind durch Teilprivatisierungen bestimmter Flughäfen sowie durch Wettbewerb um den Betrieb von Flughäfen in öffentlichem Eigentum, so u. a. auch von Regionalflughäfen, neue Märkte entstanden.
Kleinere Flughäfen stehen am häufigsten in öffentlichem Eigentum und sind auch zur Finanzierung ihres Betriebs am häufigsten auf öffentliche Fördermittel angewiesen. Die Preise dieser Flughäfen werden häufig nicht auf der Grundlage von Markterwägungen und insbesondere soliden Ex-ante-Rentabilitätsaussichten festgesetzt, sondern vor allem unter Berücksichtigung lokaler oder regionaler Erwägungen. Unter den derzeitigen Marktbedingungen hängen die Rentabilitätsaussichten gewerblich betriebener Flughäfen nach wie vor in großem Maße vom Verkehrsaufkommen ab, wobei Flughäfen mit weniger als einer Million Passagiere im Jahr in der Regel Schwierigkeiten haben, ihre Betriebskosten zu decken. Folglich erhält die große Mehrheit der Regionalflughäfen regelmäßig staatliche Fördermittel.
In Bezug auf öffentliche Förderung, die eine staatliche Beihilfe darstellt, vertritt die Kommission die Auffassung, dass bestimmte Kategorien von Beihilfen für Regionalflughäfen und Luftverkehrsgesellschaften, die diese Flughäfen nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein können; dies gilt insbesondere für Beihilfen, die eingesetzt werden, um neue Dienstleistungen zu entwickeln und um einen Beitrag zur lokalen Anbindung bzw. wirtschaftlichen Entwicklung zu leisten. Dennoch sollte etwaigen Wettbewerbsverfälschungen auf den betroffenen Märkten Rechnung getragen werden. Zulässig sein können nur staatliche Beihilfen, die angemessen und erforderlich sind, um ein Ziel von gemeinsamem Interesse voranzubringen.
In diesem Zusammenhang sollte betont werden, dass Betriebsbeihilfen grundsätzlich eine stark wettbewerbsverfälschende Art der Beihilfe darstellen und nur unter außergewöhnlichen Umständen genehmigt werden können. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften ihre Betriebskosten in der Regel selbst tragen sollten.